Scheidungsrecht
1. Einverständliche Scheidung
Der Scheidungsantrag muss von einem Rechtsanwalt bei dem zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Bei einer einvernehmlichen Scheidung benötigt der Antragsgegner keinen eigenen Rechtsanwalt, wenn er der Scheidung zustimmt und keine eigenen Anträge stellt. Dies ist der kostengünstigste Weg.
2. Versorgungsausgleich
Im Scheidungsverfahren wird grundsätzlich der Versorgungsausgleich durchgeführt. Dabei geht es um den Ausgleich der während der Ehezeit von beiden Partnern erworbenen Rentenanwartschaften. Der Versorgungsausgleich unterbleibt ausnahmsweise dann, wenn die Ehepartner bzw. Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft darauf in einem notariellen Ehevertrag oder mit Zustimmung des Familiengerichts bei kurzer Ehedauer verzichtet haben.
3. Sonstige Regelungen
Häufig sind weitere Regelungen über die nachstehenden Punkte notwendig:
- Aufteilung des Hausrats
- Zuweisung der Ehewohnung, oftmals problematisch bei finanziertem Eigenheim
- Trennungsunterhalt bis zur Scheidung
- nachehelicher Unterhalt nach rechtskräftiger Scheidung
- Unterhalt, Sorge-, Umgangs- und Aufenthaltsbestimmungsrecht für gemeinsame Kinder
- Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung
4. "Online-Scheidung"
Eine "Online-Scheidung" ohne mündliche Verhandlung und in Abwesenheit der Ehepartner ist derzeit in Deutschland nicht möglich.
Wir bieten unseren Mandanten jedoch den besonderen Service an, uns ihr Scheidungsanliegen schnell und einfach per Email zu übermitteln. Füllen Sie dazu das Kontaktformular aus. Wir werden uns dann kurzfristig mit Ihnen in Verbindung setzen.
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