Beglaubigungen

Wir beglaubigen die Echtheit Ihrer Dokumente oder Ihrer Unterschrift.

Die Unterschriftsbeglaubigung besteht aus einem Vermerk, der an das Originaldokument angesiegelt wird. Daraus ergibt sich, dass die das Original unterzeichnende Person ihre Unterschrift vor dem Notar geleistet oder vor ihm anerkannt hat

Bei der Beglaubigung einer Abschrift wird die Übereinstimmung mit der Hauptschrift bestätigt. Der Notar bestätigt die inhaltliche Übereinstimmung zwischen Vorlage und Abschrift.

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