Ehevertrag
Sie können selbst entscheiden, ob Sie vor der Eheschließung oder auch später einen Ehevertrag schließen möchten.
Vereinbaren Sie nichts gilt die Zugewinngemeinschaft. Ihr Vermögen bleibt getrennt. Nur nach der Ehe wird verglichen.
Wer hat mehr oder weniger als am Anfang der Ehe?
Die Differenz er beiden Ehegatten wird berechnet und der mit dem höheren Zugewinn muss den anderen auszahlen. Fällig wird die Hälfte der Differenz. –
Aber auch ohne Ehevertrag haftet jeder für seine eigenen Schulden!
Sie können einzelne Vermögensgegenstände aus dem Zugewinnausgleich ausschließen oder den Zugewinnausgleich komplett ausschließen.
Es gibt viele Möglichkeiten. Wir beraten Sie über zulässige Regelungen und deren Auswirkungen im Erb- und Scheidungsfall.
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