Grundschuld

Grundschulden sind Pfandrechte und dienen als Kreditsicherheit. Sollte der Schuldner seiner Zahlungspflicht nicht nachkommen, kann der Gläubiger die Immobilie zwangsversteigern lassen und aus dem Erlös die Verbindlichkeiten ablösen.

Wenn Sie eine Grundschuld für eine Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder Versicherung eintragen lassen wollen, erhalten Sie von Ihrem Vertragspartner entsprechende Formulare und Hinweise für den Notar. Bitte senden Sie uns die vollständigen Unterlagen per Mail und dann können wir zusammen einen Termin vereinbaren.

Wenn Sie eine Grundschuld für einen anderen bestellen möchten (z.Bsp. Privatperson), benötigen wir umfangreiche Informationen zu allen Beteiligten (Schuldner, Gläubiger und Eigentümer). Bitte rufen Sie uns dazu an oder schreiben uns eine kurze Nachricht per Mail.

Zum Beurkundungstermin müssen alle Eigentümer und Schuldner beim Notar erscheinen.

Wenn eine eingetragene Grundschuld als Kreditsicherheit nicht mehr benötigt wird, weil Sie den Kredit zurückgezahlt haben, können Sie diese löschen lassen. Für die Löschung Ihrer Grundschlud benötigen wir eine Löschungsbewilligung des Gläubigers. Wenn Ihnen die Löschungsbewilligung vorliegt, vereinbaren Sie mit uns einen Termin und wir beglaubigen die Unterschriften aller Eigentümer unter dem Löschungsantrag.

Momentan ist kein Inhalt mit diesem Begriff klassifiziert.

 

Büroöffnungszeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag

09:00 - 18:00 Uhr

Freitag

09:00 - 13:00 Uhr

 

Beurkundungstermine finden ausschließlich nach Vereinbarung statt!

 

Telefonsprechzeiten

Montag

09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

09:00 -12:00 und 15:00 -17:00 Uhr

Donnerstag

09:00 -12:00 und 15:00 -17:00 Uhr