Verkauf einer Immobilie

Ein Immobilienkaufvertrag schließt man nicht nicht alle Tage ab und viele Käufer ist der Kaufpreis eine der größten Investitionen ihres Lebens. Umso wichtiger ist es auf die vielen Fragen kompetente Anworten zu erhalten.

Ein Immobilienkaufvertrag muss vollständig bei einem Notar beurkundet werden. Das bedeutet auch, dass der Kaufvertrag alle Absprachen der Vertragsparteien enthält. Der Kaufpreis und alle sonstigen Vereinbarungen müssen richig angegeben werden. Sollten Nebenabreden außerhalb der Beurkundung getroffen werden ist der beurkundete Kaufvertrag unvollständig und damit unwirksam. Wir wickeln Ihren Vertrag professionell und unparteilich ab.

Wenn Sie eine Immobile kaufen oder verkaufen wollen, erstellen wir gern Ihren individuellen Vertragsentwurf. Am Besten füllen Sie das entsprechende Datenblatt aus unserem Formularbereich aus und senden es unterschrieben an unser Notariat.

Momentan ist kein Inhalt mit diesem Begriff klassifiziert.

 

Büroöffnungszeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag

09:00 - 18:00 Uhr

Freitag

09:00 - 13:00 Uhr

 

Beurkundungstermine finden ausschließlich nach Vereinbarung statt!

 

Telefonsprechzeiten

Montag

09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

09:00 -12:00 und 15:00 -17:00 Uhr

Donnerstag

09:00 -12:00 und 15:00 -17:00 Uhr