vorweggenommene Erbfolge

Unter „vorweggenommener“ Erbfolge versteht man alle Vermögensübertragungen unter Lebenden, insbesondere Schenkungen. Wenn Sie rechtzeitig Ihr Vermögen verteilen, hat es auch steuerliche Vorteile.

Viele Fragen stehen hier im Raum:

  • Kann ich mir Rechte vorbehalten? (z.Bsp. den Verkauf der geschenkten Immobilie verhindern)
  • Was ist, wenn der Beschenkte vor mir versterben sollte?
  • Welche Pflichtteilsrechte sind zu beachten?

In einem Beratungsgespräch beantworten wir Ihre Fragen, erkennen Risiken und erarbeiten Ihre maßgeschneiderte Lösung.

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