vorweggenommene Erbfolge
Unter „vorweggenommener“ Erbfolge versteht man alle Vermögensübertragungen unter Lebenden, insbesondere Schenkungen. Wenn Sie rechtzeitig Ihr Vermögen verteilen, hat es auch steuerliche Vorteile.
Viele Fragen stehen hier im Raum:
- Kann ich mir Rechte vorbehalten? (z.Bsp. den Verkauf der geschenkten Immobilie verhindern)
- Was ist, wenn der Beschenkte vor mir versterben sollte?
- Welche Pflichtteilsrechte sind zu beachten?
In einem Beratungsgespräch beantworten wir Ihre Fragen, erkennen Risiken und erarbeiten Ihre maßgeschneiderte Lösung.
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