Verkehrsrecht

G e s c h w i n d i g k e i t ?
R o t e  A m p e l ?
A b s t a nd ?
T r u n k e n h e i t ?
V e r k e h r s u n f a l l ?
F a h r e r f l u c h t ?

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht bin ich auf sämtliche Rechtsfragen im Straßenverkehr spezialisiert. Ich stehe Ihnen gern mit meiner langjährigen Erfahrung zur Seite und erarbeite Ihnen eine maßgeschneiderte Verteidigung. Bei uns können Sie sich auf eine kompetente und individuelle Betreuung verlassen.

Wir vertreten Sie in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten:

  • Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen, Sach- und Personenschäden
  • Bußgeld- und Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren
  • Fahrverbot, Eintragungen im Verkehrszentralregister
  • strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit, unerlaubten Entfernens vom Unfallort, Beleidigung, etc.
  • MPU-Vorbereitung
  • Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Ihre Vollkasko- und Teilkaskoversicherung

 

Prüfung von behördlichen Messverfahren zur Geschwindigkeits – und Rotlichtüberwachung (Radaranlagen, laseroptische Sensoren, Lichtschrankenmessverfahren und piezoelektrische/ faseroptische Drucksensoren). Die Möglichkeiten einer Überprüfung eines Messverfahrens sind vielfältig. Physikalisch ist keine Messung präzise. Die Fehlermöglichkeiten liegen im Messprinzip, in der Messmethode oder in der Ausführung der Messung im Einzelfall.

 

Anfertigung von Beweisanträgen u.a. zu folgenden Themen:

 

  • Prüfung der Genauigkeit des Visiertests vor Beginn der Messung mit dem Gerät Riegl FG 21-P. Berechnung der geometrischen Aufweitung des Messstrahls. Ermittlung einer Abweichung des Visierkreises in der Visieroptik zu dem Paraxialgebiet (achsnahe Strahlen) des Messstrahls im Winkelmaß in Grad/ Bogenminuten /Bogensekunden.
  •        Beweisanträge zu der Beeinflussung von PWM- geregelten LED Front- oder Hecklampen auf die Helligkeitssensoren (differenzgeschaltete Dioden) der Messgeräte ESO ES 3.0 und ES 8.0.
  •      physikalische – und fotografische Bildauflösungen von Kamerasystemen. Ermittlung der Öffnungswinkel der Objektive.  Rekonstruktion der Detailwiedergabe von Beweis- und Messbildern. Skalierung von Messfotos. Fotogrammetrische Berechnungen und Bestimmung der projektiven Größe der Bildpixel im Realen. Z.B. kann eine zu tiefe Kameraposition bei den Geschwindigkeitsmesssystemen ESO ES 3.0 und ES 8.0 dazu führen, dass eine forensische Beweisführung zum Nachweis der messtechnischen Korrektheit der Messung nicht möglich ist.
  •         Rekonstruktion von Verdeckungssituationen während des Messvorgangs durch Hindernisse und/oder andere Fahrzeuge anhand der zur Verfügung stehenden Beweismittel (z.B. Polyscan Speed F1)
  •           Bestimmung der Größe von Kosinusfehlern bei Laser – Handmessgeräten und Berechnung der Abweichungen der tatsächlichen von der gemessenen Geschwindigkeit  
  •           Weg-Zeit Berechnungen zu beschleunigten Fahrbewegungen
  •          Beweisanträge bei einer fehlerhaften Handhabung des Messgerätes oder der Bedienungsanleitung durch den Messbeamten

 


Messverfahren:

  • Lasermessverfahren RIEGL FG 21-P , RIEGL LR 90-235/P, LEIVTEC XV2, LEIVTEC XV3,
  • Laserscanner Vitronic PoliScan Speed
  • Poliscan M1 HP, F1 HP, Software Version 1.5.2, 1.5.4, 1.5.5 PsEnforcement Version 3.0.2, 3.2.4
  • Überprüfung und Berechnung der Geschwindigkeit aus den CCD Bild- Daten mit dem Smear-Effekt (vertikale Verschiebung von Ladungen)
  • Einseitensensorenmessgeräte ESO ES 1.0 , ESO ES 3.0 Version 1.001, 1.002., 1.003
  • piezoelektrische Sensormessanlagen / faseroptische Drucksensoren TraffiPhot S, Truvelo, VDS M5
  • Radar MULTANOVA VR 6F
  • Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren oder Vorausfahren ProVida
  • Rotlichtüberwachung PoliScan F1/ F1 HP Traffiphot III , Truvelo , RK 3.0 / RK 3.1,
  • Multanova Multastar C

Vor der Übernahme eines Mandats prüfen wir sorgfältig die Erfolgsaussichten  und die voraussichtlichen Kosten der beabsichtigten Rechtsverfolgung. Aufgrund langjähriger Erfahrung wissen wir, dass zielorientierte Problemlösungen und ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis wesentliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Mandatsbearbeitung und die Zufriedenheit unserer Mandanten sind.

Wir arbeiten mit erfahrenen Gutachtern zusammen und finden gemeinsam eine Lösung.

 

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