- Testamentsgestaltung
- Erbschaftsteuer
- vorweggenommene Erbfolge
- Schenkungen auf den Todesfall
1. Testamentsgestaltung und rechtssichere Nachfolgeplanung
Die rechtzeitige Planung der Vermögens- und Erbnachfolge ist notwendig, damit die persönlichen und wirtschaftlichen Interessen des Erblassers gewahrt werden. Durch eine rechtssichere Gestaltung letztwilliger Verfügungen können nach dem Tod des Erblassers jahrelange, kostenträchige Streitigkeiten unter Miterben und Pflichtteilsberechtigten vermieden werden.
2. Erbschaftsteuerrecht
Damit Ihr Nahlass bei Ihren Erben keine unangenehme Überraschung bedeutet, beraten wir Sie auch hinsichtlich einer möglichen Erbschaftssteuer und wie man die Freibeträge Ihrer Erben bestmöglich ausschöpft.
Dafür ist es wichtig, dass Sie Ihr Vermögen möglichst genau zu beziffern. Um Ihnen die Aufstellung Ihres aktuellen Vermögens zu erleichtern haben ein Formular für Sie im Downloadbereich zur Verfügung gestellt.
3. Internationales Erbrecht
Das internationale Erbrecht wird in den nächsten Jahren erheblich an Bedeutung gewinnen. Im August 2015 tritt die EU-Erbrechtsverordnung in Kraft. Zukünftig kommt es dann für die Frage, welches nationale Erbrecht nach dem Erbfall anwendbar ist, nicht mehr auf die Staatsangehörigkeit des Erblassers, sondern auf dessen letzten gewöhnlichen Aufenthalt an (Artikel 21 EU-Erbrechtsverordnung).
Ein Deutscher, der seinen Lebensabend auf Mallorca verbringt, wird künftig nach spanischem Recht beerbt. Deutsches Erbrecht gilt dagegen für Ausländer und Deutsche, die mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland versterben. Dies kann zu ungewünschten Rechtsfolgen führen, die durch eine ausdrückliche Rechtswahl in Form einer wirksamen Verfügung von Todes wegen vermieden werden können.