Grundstücksrecht

Wir begleiten Sie in allen rechtlichen Fragen rund um Ihren Grundbesitz. Von der Grundbucheintragung bis zum Verkauf.

  • Beurkundung von Kaufverträgen
  • Eintragung und Löschung von Grundschulden

  • Dienstbarkeiten

  • Reallasten

  • Bestellung eines Erbbaurechtes

  • Aufteilung eines Grundstückes in Wohnungs- und Teileigentum

Ein Immobilienkaufvertrag schließt man nicht nicht alle Tage ab und viele Käufer ist der Kaufpreis eine der größten Investitionen ihres Lebens. Umso wichtiger ist es auf die vielen Fragen kompetente Anworten zu erhalten.

Ein Immobilienkaufvertrag muss vollständig bei einem Notar beurkundet werden. Das bedeutet auch, dass der Kaufvertrag alle Absprachen der Vertragsparteien enthält. Der Kaufpreis und alle sonstigen Vereinbarungen müssen richig angegeben werden. Sollten Nebenabreden außerhalb der Beurkundung getroffen werden ist der beurkundete Kaufvertrag unvollständig und damit unwirksam. Wir wickeln Ihren Vertrag professionell und unparteilich ab.

Wenn Sie eine Immobile kaufen oder verkaufen wollen, erstellen wir gern Ihren individuellen Vertragsentwurf. Am Besten füllen Sie das entsprechende Datenblatt aus unserem Formularbereich aus und senden es unterschrieben an unser Notariat.

Wir übernehmen gern die Vorbereitung für Sie. Nutzen Sie unsere Formulare um mit uns Ihren Besprechungstermin bestmöglich vorzubereiten.

 

Büroöffnungszeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag

09:00 - 18:00 Uhr

Freitag

09:00 - 13:00 Uhr

 

Beurkundungstermine finden ausschließlich nach Vereinbarung statt!

 

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