Mietrecht
Wohnungs- und Gewerbemietrecht
Das Wohnungs- und Gewerbemietrecht gehört zu den wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkten unserer Kanzlei. Wir betreuen private und institutionelle Vermieter, Hausverwaltungen, WEG-Verwalter, Zwangs- und Insolvenzverwalter und Grundstückseigentümer in allen mietrechtlichen Fragen. Daneben beraten wir natürlich auch Mieter über ihre mietvertraglichen und gesetzlichen Rechte und Pflichten gemäß §§ 535ff. BGB.
Die gesetzlichen Regelungen über Wohnraum- und Gewerbemietverhältnisse unterscheiden sich in zahlreichen Punkten. Allgemein kann man festhalten, dass die Vertragsautonomie der Parteien eines Gewerbemietverhältnisses wesentlich weiter reicht als bei Wohnraummietverhältnissen. Klauseln in einem Wohnraummietvertrag, die zum Nachteil des Mieters von gesetzlichen Vorschriften abweichen, sind in der Regel unzulässig. Dies betrifft beispielsweise Kündigungsfristen oder Gewährleistungsansprüche des Wohnraummieters.
Häufige Vermieterfragen
- rechtsswirksame Gestaltung von Mietverträgen (z.B.: Klauseln über Schönheitsreparaturen, Quotenabgeltung, Kleinreparaturen, Kündigungsfristen, Tierhaltung, etc.)
- effiziente Durchsetzung von Mieforderungen
- fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges und anderen schwerwiegenden Pflichtverletzungen des Mieters
- Schutz vor Mietausfall und Beschädigungen der Mietsache
- Abwehr unberechtigter Minderungsbegehren
- Mieterhöhungen gemäß § 558 BGB bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
- Modernisierungsmaßnahmen
Häufige Mieterfragen
- Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen wegen Mietmängeln (z.B.: Mietminderung, Schadensersatz)
- Abwehr unberechtigter Mieterhöhungsbegehren
- Schutz vor Eigenbedarfskündigungen des Vermieters (Problem: vorgetäuschter Eigenbedarf)
- Durchsetzung des Kautionsrückzahlungsanspruchs bei Beendigung des Mietverhältnisses
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